Mit Erfahrung und Finanzkraft über eine Versicherung Risiken kalkulierbar machen

Eine Versicherung (insurance choice) dient zum Schutz vor verschiedenen Risiken und stellt ein vertraglich geregeltes Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen dar. Für den Versicherungsschutz zahlt der Versicherungsnehmer einen bestimmten Beitrag, dafür erhält er im Gegenzug die vertraglich vereinbarten Leistungen, wenn es zum Schadensfall kommt.

Bei einer Versicherung gibt es immer zwei Parteien, während die eine den Versicherungsschutz erhält, gewährleistet die andere ihn. Das Grundprinzip der Versicherung ist denkbar einfach: Viele Menschen zahlen in einen Topf ein und im Versicherungsfall entnimmt das Versicherungsunternehmen aus diesem Topf die Gelder für die verschiedenen Leistungen, die sie erbringen muss. Das Ganze geht allerdings nur deshalb auf, weil es nur bei sehr wenigen Versicherten dann auch tatsächlich zum Schadensfall kommt. Die Versicherung hat nicht nur den Vorteil, dass Risiken kalkulierbar werden, sondern auch, dass das wirtschaftliche Überleben im Schadensfall garantiert ist.

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen und heute gibt es beinahe nichts, was sich nicht auch versichern lässt. Gängig sind dabei Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Haftpflicht- und Unfallversicherung, sowie auch die Rentenversicherung, Lebensversicherung (New York Life Insurance) und viele mehr. Dann unterscheidet man bei den Versicherungen auch noch zwischen Pflichtversicherungen und jenen Versicherungen, die man auf freiwilliger Basis abschließen kann. Zu den Pflichtversicherungen gehören unter anderem die KFZ-Haftpflichtversicherung, ohne die man als Fahrzeughalter nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, die Berufshaftpflichtversicherung und natürlich auch die Sozialversicherung. Weiterhin unterscheidet man auch zwischen den gesetzlichen und privaten Versicherungen. Darüber hinaus gibt es aber auch noch viele weitere Möglichkeiten, die verschiedenen Versicherungen voneinander zu unterscheiden, so unterscheidet man zum Beispiel zwischen Personen- und Nichtpersonenversicherung, Sozial- und Individualversicherung, Schadens- und Summenversicherung und vielem mehr.

Hauptbestandteil einer Versicherung ist der Versicherungsvertrag, dieser regelt explizit, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen des Versicherungsunternehmens erbracht werden und was der Versicherungsnehmer zu tun hat, damit er diese Leistungen erhält. Der Anspruch auf die Leistung besteht bei einer Versicherung erst dann, wenn eine Fälligkeit gegeben ist, das heißt im Schadens- bzw. Versicherungsfall.

Zu den Schadenarten, die eine Versicherung je nach vertraglicher Regelung übernimmt, können neben Personenschäden auch Sach- und Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden gehören. Die Bewertung von Schäden, die in der Regel im Rahmen der Abwicklung notwendig ist und von einem Fachmann durchgeführt wird, gestaltet sich nicht immer als einfach, doch sie ist die Grundlage für das Erbringen der Leistungen seitens der Versicherung. Die Versicherung ist in der Lage, im Versicherungsfall einen zusätzlichen finanziellen Schaden abzuwenden und das wirtschaftliche Überleben des Versicherungsnehmers zu gewährleisten.